Forschungskonzentration und Forschungskoordination

Entscheidende Bedeutung für die Umsetzung des Forschungsprogramms haben neben der Bestimmung der Forschungsthemen vor allem auch die Konzentration und die Abstimmung der durchzuführenden Projekte. Die Projekte werden so ausgewählt, dass ihre Erträge in der Addition die Summe der Einzelergebnisse der Untersuchungen übersteigen, um auf diese Weise einen Mehrwert für eine übergreifende Theoriebildung zu den territorialen und funktionalen Grenzen des Strafrechts und zur Strafrechtsvergleichung zu leisten.Für die Auswahl des Forschungsgegenstandes
in einem Projekt ist vor allem der normative
Regelungsgegenstand maßgeblich. Die Regelungsgegenstände von Untersuchungen zu den Forschungsschwerpunkten "territoriale" und "funktionale" Grenzen des Strafrechts werden dabei als "Forschungsfelder" bezeichnet:

  • Für die Theoriebildung zu den territorialen Grenzen des Strafrechts und der Strafrechtsintegration sind Systeme strafrechtlicher Integration notwendig. Diese werden vor allem mit den Forschungsfeldern "Europäisches Strafrecht" und "Internationales Strafrecht (insbesondere Völkerstrafrecht)" erfasst. Im Einzelfall einbezogen werden dabei aber auch strafrechtlich relevante Regelungen von speziellen internationalen Organisation, wie z.B. der OECD.

  • Für die Theoriebildung zu den funktionalen Grenzen des Strafrechts sind Regelungsmaterien von Interesse, deren Komplexität die Tragweite des klassischen Strafrechts übersteigt. Diese werden insbesondere von den Forschungsfeldern "Terrorismus", "organisierte Kriminalität", "Wirtschaftskriminalität", "Computerkriminalität" und "strafrechtliche Kontrolle der life sciences" erfasst. Die Auswahl des Delinquenzbereichs erfolgt dabei funktional unter dem Aspekt der übergeordneten Forschungsfrage, sodass z.B. bei der organisierten Kriminalität im Hinblick auf entsprechende Fragestellungen auch Völkerstraftaten und Staatskriminalität sowie andere Formen der komplexen Kriminalität einbezogen werden können.

Für die Theoriebildung zur Strafrechtsvergleichung ist demgegenüber alleine die Auswahl des gleichen Regelungsgegenstands in räumlich, zeitlich, politisch bzw. kulturell besonders disparaten oder aber in ähnlichen Rechtsordnungen maßgeblich. Die Projekte betreffen häufig – gewollt – mehrere Forschungsfelder und profitieren dadurch in vielfältiger Weise von den Ergebnissen anderer Arbeiten.

  • Geändert am: 30.08.2011
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