Elektronische Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe in Baden-Württemberg

Seit Mitte der 80er Jahre wird die elektronische Überwachung von Straffälligen in den USA eingesetzt, in den folgenden Jahren fand sie auch in Europa eine immer weitere Verbreitung. Die Anwendungsbereiche der sogenannten „elektronischen Fußfessel“ erstrecken sich hierbei vom Einsatz im Rahmen des Ermittlungs- oder Hauptverfahrens (zur Untersuchungshaftvermeidung) über den Einsatz als Alternative zum Strafvollzug (als eigenständige Sanktion, als Bewährungsweisung, bei nicht eingebrachter Geldstrafe) oder während des Vollzugs (bei Lockerungen oder Entlassungsurlaub) bis hin zum Einsatz nach Entlassung aus dem Vollzug (als Weisung oder bei Führungsaufsicht). Je nach Einsatzgebiet und individueller Ausgestaltung verbinden sich mit der elektronischen Überwachung verschiedene Ziele: Resozialisierung durch Vermeidung oder Verkürzung der Inhaftierung sowie begleitende Betreuung, Entlastung der Gefängnisse und Einsparung von Kosten, Verringerung des Risikos erneuter Straftaten durch bessere Überwachung.

In Deutschland wurde die elektronische Fußfessel bisher lediglich in Hessen verwendet (im Rahmen eines Modellprojekts zunächst auf den Landgerichtsbezirk Frankfurt begrenzt, später auf das gesamte Bundesland ausgeweitet), seit 01.10.2010 wird sie nun auch in Baden-Württemberg erprobt. Im Rahmen des hier vorgestellten Forschungsprojekts soll eine umfassende Evaluation des Einsatzes der elektronischen Fußfessel in Baden-Württemberg durchgeführt werden. Dabei soll ein besonderer Schwerpunkt auf psychologische und psychosoziale Effekte der elektronischen Aufsicht gelegt werden.

Projektkategorie: Forschungsprojekt
Organisatorischer Status: Forschungsgruppenprojekt
Projektlaufzeit: Projektbeginn: 2010
Projektende: 2015
Projektstatus: laufend
Projektsprache(n): Deutsch

Leiter(in):

Mitarbeiter(innen):

Forschungsgegenstand

Mit dem am 30. Juli 2009 verabschiedeten „Gesetz über elektronische Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe“ (EAStVollzG) wurde in Baden-Württemberg die Möglichkeit geschaffen, die elektronische Fußfessel bei Strafgefangenen einzusetzen. Dabei sieht das Gesetz drei Einsatzbereiche vor:

  • im Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe: Der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe kann ganz oder teilweise unter elektronischer Aufsicht in der Wohnung des Probanden erfolgen
  • zur Vorbereitung der Entlassung: dem Probanden kann eine bis zu 6 Monate dauernde Entlassungsfreistellung gewährt werden, diese Zeit verbringt der Proband unter elektronischer Aufsicht in seiner Wohnung
  • zur Überwachung von vollzugsöffnenden Maßnahmen: der Proband kann bis zu 6 Monate unter elektronischer Aufsicht einer Arbeit im Wege des Freigangs nachgehen
Voraussetzungen für den Einsatz der elektronischen Aufsicht sind unter anderem:
  • eine geeignete Wohnung oder „andere geeignete feste Unterkunft“
  • das Einverständnis der mit dem Probanden in der gleichen Wohnung lebenden erwachsenen Personen
  • eine geeignete Arbeit oder Ausbildungsstelle oder „eine entsprechende anderweitige Beschäftigung“ im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche
  • die Einschätzung, dass der Proband den Belastungen der elektronischen Aufsicht gewachsen ist und den Hausarrest nicht zu Straftaten missbrauchen wird

Für jeden Probanden unter elektronischer Aufsicht wird ein Vollzugsprogramm erstellt, welches genau festlegt, zu welchen Zeiten er sich wo (sogenannte Einschlusszone) aufhalten muss. Jede Abweichung von diesem Vollzugsprogramm wird mittels eines am Fuß befestigten GPS-Gerätes an die Technik-Zentrale gemeldet. Diese informiert umgehend die zuständige Vollzugsanstalt, die weitere Schritte einleitet.

Bei der elektronischen Aufsicht mit Hausarrest ist die sozialarbeiterische Betreuung ein fester Bestandteil des Gesamtkonzepts. Hierfür ist jedem Probanden ein/e Betreuer/in zugeteilt, der/die bei Problemen kontaktiert werden kann. Außerdem werden bei regelmäßigen Treffen die Vollzugsprogramme erstellt bzw. angepasst sowie individuelle Problembereiche besprochen.

Wissenschaftliche Begleitforschung

Forschungsfragen

Im Zuge der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekts sollen vor allem folgende Fragen beantwortet werden:

  • Wie wird die elektronische Aufsicht implementiert (organisatorische Rahmenbedingungen, Zielgruppe, technische Ausstattung, Betreuung, Kosten)?
  • Wie wird die elektronische Aufsicht von den Probanden und deren Angehörigen beurteilt?
  • Wie wirkt sich die elektronische Aufsicht auf psychologische Konstrukte wie Selbstkonzept, Kontrollüberzeugungen oder soziale Kompetenzen aus?
  • Wie wirkt sich die elektronische Aufsicht auf die Entlassungssituation der Probanden aus?
  • Wie wirkt sich die Maßnahme auf die spätere Legalbewährung aus?

Design

Zur Untersuchung dieser Forschungsfragen sollen im Laufe des Projekts Daten von 150 Probanden erhoben werden. Dabei konnte ein experimentelles Design verwirklicht werden, d.h. die von den Vollzugsanstalten gemeldeten Probanden werden zufällig zu einer Experimentalgruppe (deren Teilnehmer bei entsprechender Eignung unter elektronische Aufsicht gestellt werden) oder einer Kontrollgruppe (deren Teilnehmer das normale Vollzugsprogramm durchlaufen) zugeteilt. Eine Zufallszuteilung ermöglicht die Vergleichbarkeit beider Gruppen auf allen zu Beginn des Projekts bestehenden bekannten und auch unbekannten Eigenschaften. Unterschiede auf gemessenen Variablen, die sich nach der Intervention zeigen, sollten demnach ausschließlich auf diese Intervention zurückzuführen sein. Zudem handelt es sich um eine längsschnittliche Untersuchung, da relevante Informationen zu drei verschiedenen Zeitpunkten im Projekt von den gleichen Probanden erhoben werden (bei Beginn der elektronischen Aufsicht oder Eintritt in Kontrollgruppe, bei Entlassung sowie ein halbes Jahr nach Entlassung). Dies ermöglicht auch die Analyse von individuellen Veränderungen auf untersuchten Variablen.

Zu erhebende Daten

Im Laufe des Projekts werden Daten aus folgenden Quellen verwendet:

  • Psychometrische Fragebogen
  • Telefonische und persönliche Interviews
  • Dokumentation der Betreuung durch Sozialdienst/Sozialarbeit
  • Gefangenenpersonalakten
  • Expertenbefragung mittels Interview oder Fragebogen
  • Bundeszentralregisterauszüge zur Feststellung erneuter Straffälligkeit
  • Gefangenenpersonalakten einer zusätzlichen "Zwillings“-Kontrollgruppe

 

Downloads und Links:

  • Geändert am: 22.02.2012
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