Die Forschungen des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht sind rechtsvergleichend, internationalrechtlich, interdisziplinär und auf empirische Untersuchungen des Strafrechts, der Kriminalität, der Kriminalitätskontrolle sowie des Opfers der Straftat ausgerichtet (vgl. hierzu auch das Forschungsprofil des Instituts). Im rechtsvergleichenden Zugang werden ausländische Rechtsordnungen und Rechtspraktiken untersucht und mit dem deutschen Strafrechtssystem kontrastiert. Dabei geht es gleichermaßen um Erkenntnisse über den bereits existierenden Bestand an rechtlichen Lösungen für bestimmte soziale Probleme, funktionale rechtliche und außerstrafrechtliche Alternativen sowie daraus zu ziehende Konsequenzen für die Fortentwicklung des Strafrechts. Untersuchungen zur Implementation des Rechts, zu den tatsächlich eingetretenen Folgen kriminellen Verhaltens sowie zu Entwicklungen von Kriminalitätsphänomenen stellen in diesem Zusammenhang wichtige Grundlagen für die Beurteilung der Wirksamkeit des Rechts zur Verfügung. Von hervorragender Bedeutung für die wissenschaftliche Tätigkeit des Instituts sind weiterhin Fragen der europäischen Integration und hierbei bedeutsamer Ziele wie Harmonisierung und Angleichung des Straf- und Strafverfahrensrechts der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Identifizierung von Problemen und Lösungsmöglichkeiten im Prozess der Gestaltung einer durch gleiches Recht und durch gleiche Rechtsanwendung geprägten Region.
Auf diesen Seiten erfahren Sie etwas zum Forschungsprofil des Instituts (insbesondere zur wissenschaftlichen Entwicklung sowie zur den aktuellen Forschungsschwerpunkten). Weiterhin können Sie Informationen zu Forschungsarbeiten abrufen, die am Institut entstanden oder gegenwärtig im Entstehen begriffen sind. Die internationalen Kooperationen, die das Institut in alle Welt pflegt, machen diese umfangreiche Arbeit erst möglich. Schließlich können Sie eine Liste aktueller Veranstaltungen und Publikationen abrufen.